Neuanschaffung
Rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit noch durch fossile Brennstoffe abgedeckt. Um den Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung anzuschieben, gelten ab dem 1. Januar 2024 neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG), die beim Einbau einer neuen Heizung zu beachten sind.
Was heißt das für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines bestehenden Gebäudes oder einer Eigentumswohnung oder wenn Sie einen Neubau planen? Welche Heizungstechnologien kommen in Frage, was ist bei der Entscheidung zu beachten, welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Wir geben Ihnen Antworten auf diese Fragen in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Wer in eine neue Heizung investiert, sollte eine nachhaltige und langfristig wirtschaftliche Lösung wählen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die zu erwartende Laufzeit einer neuen Heizungsanlage. Zur Wirtschaftlichkeitsrechnung gehören die Anschaffungskosten der neuen Heizung, eine mögliche Förderung wie auch Betriebs- und Wartungskosten über die Lebensdauer der Anlage. Diese Gesamtbilanz ist entscheidend für die Bewertung der Heizkosten. Mehr Informationen zu Kosten und Wirtschaftlichkeit erhalten Sie beispielsweise bei einer Energieberatung, die detailliert auf Ihre spezifische Situation eingehen kann.
Ab 2029 gilt eine Quote für grüne Brennstoffe
Wer sich in der Übergangszeit bis Mitte 2026/2028 noch für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss ab dem 1. Januar 2029 einen stufenweise ansteigenden Anteil an grünem Gas oder Öl nutzen. Dies können nachhaltiges Biomethan bzw. biogenes Flüssiggas sein oder auch synthetische Brennstoffe. Die Verwendung dieser grünen Brennstoffe ist mit entsprechenden Lieferverträgen des Versorgers nachzuweisen und auf Verlangen den Behörden vorzulegen.
Mindestanteil grüner Brennstoffe ab 2029
Quelle: Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung (bund.de)